Jahres-Reiserücktrittsversicherung

 

 

Familiendefinition:
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50% der vereinbarten Familienversicherungs-summe.
Zwei Erwachsene ohne Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können ebenfalls den Familientarif abschliessen.
Abschlussfrist:
Die Jahres-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann nur für Reise-buchungen, die mit oder nach Vertragsabschluss der Jahres-versicherung getätigt werden, in Anspruch genommen werden.
Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Versicherung spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Schiffsreisen: Diese Prämien gelten auch für Schiffsreisen.
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt im Schadenfall.

 


 

  

Jahres-Reiserücktritt-Versicherung
+ Reiseabbruchversicherung

Hansemerkur Reiseversicherung

   
Prämien der Jahres-Reiserücktritt-Versicherung

hier geht's zum Online-Abschluss
 

  Einzel Familie
Reisepreis bis 1.000 EUR 49,00

-

Reisepreis bis 2.000 EUR 69,00 95,00
Reisepreis bis 4.000 EUR 139,00 149,00
Reisepreis bis 6.000 EUR 149,00 159,00
Reisepreis bis 10.000 EUR - 299,00

 

Produktinformationen zur Jahresreiseversicherung

Ihre Vorteile:

  • Weltweiter Auslandsschutz inklusive USA + Kanada
  • Gültig für beliebig viele Reisen im Jahr
  • Maximale Reisedauer pro Reise: 56 Tage
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Ohne Altersbegrenzung
  • Urlaubs- und Geschäftsreisen sind mitversichert
  • Tarifprämien für Einzelpersonen + Familien / Paare
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch und kann 3 Monate vor Prämienfälligkeit gekündigt werden.
     

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
+Reiseabbruchversicherung

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären

Die Reiseabbruchversicherung leistet bei
- Reiseabbruch aus versichertem Grund
- Unterbrechnung der Reise aus versichertem Grund
- verspäteter Rückreise aus versichertem Grund

Versicherte Gründe:

  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Bruch von Prothesen

Risikopersonen
Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander

Risikopersonen sind:

  • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
  • die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
  • diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
  • Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.

Verlängerungen / Erhöhung der Versicherungssumme
Der max. Reisepreis für Einzelpersonen 6000,- Euro und Familien 10.000,- Euro kann mit den
Standardtarifen weiter erhöht werden.

Versicherungslaufzeit
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor der nächsten Prämienfälligkeit gekündigt wird.


Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Versicherung zur
Jahres-Reiserücktritt-Versicherung

 

Mit SSL Sicherheit die Jahresreiseversicherung abschliessen Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von der Reiseversicherung per E-Mail zugesendet. 

Die Jahres-Reiseversicherung ist nur für Reisende abschließbar, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Bezahlung erfolgt durch Bankabbuchung. Die Abbuchung ist nur mit einer deutschen Bankverbindung möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsvertrag direkt zwischen Ihnen und der HanseMerkur Reiseversicherung zustande kommt. 

Entsprechend erfolgt die Zahlungsabwicklung direkt mit dem Reiseversicherer, auch Ihre Versicherungsunterlagen erhalten Sie direkt von dort zugesandt. 

Au Pair-Versicherung
Schiffsreise-Versicherung
Auslandsstudium Versicherung
Besucher-Krankenversicherung 
Eintrittskarten-Versicherung
Incoming Versicherung
 
  

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