Zu welchen Versicherungen ist der Covid-19 Zusatzschutz zubuchbar?
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Die Prämien:
26,- Euro pro Abschluß mit Selbstbeteiligung
29,- Euro pro Abschluß ohne Selbstbehalt.
Sie möchten eine Absicherung von Covid-19 in der Reiserücktrittversicherung und
Reiseabbruch-Versicherung?
Die Versicherungsbedingungen der ERGO schließen im Reiserücktrittsschutz und bei Reiseabbruch
Pandemien als anerkannten Versicherungsgrund aus. Da Covid-19 als Pandemie gilt, wären Sie im Falle einer Corona-Erkrankung nicht
versichert bei den Stornokosten und Reiseabbruch-Kosten. Dies ändert dieser Corona-Zusatzschutz!
Sie können die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 zu jeder ERGO
Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung abschließen. Die
Ergänzungsversicherung schließt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis in den Versicherungsschutz ein,
wenn der Versicherte oder eine Risikoperson hiervon betroffen ist. Als Leistungsnachweis reicht ein positives Testergebnis zum
Zeitpunkt der Stornierung aus.
Versicherungsschutz besteht in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung der Hauptversicherung bei:
- Persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
- Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
- Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur.
- Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und
individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis €
5.000,- pro Person.
Versicherungsschutz besteht auch bei Reisewarnung aufgrund Covid-19
Somit gewährt der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung wegen Covid-19 vorliegt
Sie haben bereits eine Jahres-Versicherung ohne Corona Zusatzschutz und möchten diese ergänzen?
Auch dann kann die Einmal-Ergänzungs-Versicherung für jede Reise jeweils neu dazu
gebucht werden. Dies ist auch bei bereits bestehender Reisebuchung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich.
Hier den Covid-19 Zusatzschutz der ERGO kaufen
Neuabschluß einer Reiseversicherung für mehrere Reisen im Jahr
Schließen Sie eine neue Jahres-Reiseversicherung (Jahres-Reiserücktritts-Versicherung oder RundumSorglos-Jahresschutz) ab, können Sie die
Jahres-Ergänzungs-Versicherung Covid-19 für 36,- Euro mit Selbstbeteiligung und für
39,- Euro ohne Selbstbeteiligung mit dazu abschließen.
Hier eine ERGO Jahresreiseversicherung mit Covid-19 Zusatzschutz kaufen
Versicherung für eine Reise
Buchbar ist die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 in Kombination zu einer Reiserücktritts-Versicherung oder einem RundumSorglos-Paket
der ERGO Reiseversicherung (bei Neuabschluss oder bis 30 Tage vor Abreise für eine bereits abgeschlossene Einmal-Versicherung).
Die Prämien sind 26,- Euro mit Selbstbeteiligung (SB) und 29,- Euro ohne Selbstbehalt.
Die Tarife sind hier online buchbar und gelten pro Buchung bis max. 9 Personen.
Bei Neuabschlüssen finden Sie das Angebot mit Covid-19 Reiseschutz bereits im Tarifrechner integriert.
Für bereits bestehenden ERGO Reiseschutz ohne einen ausreichenden Covid-19 Reiseschutz nutzen Sie
die Links zum Buchungstool für den Covid-19 Zusatzschutz als Einzelversicherung auf dieser Seite.
Beispiel Ergänzungstarif mit Selbstbeteiligung:
1) Familie mit 3 Personen: Gesamtprämie Ergänzungstarif = 26,- Euro
2) Reisegruppe mit 6 Personen: Gesamtprämie Ergänzungstarif = 26,- Euro
Weitere Hinweise zu Corona / Covid-19 finden Sie in den FAQs auf der Webseite der ERGO Reiseversicherung.
https://www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html
Gut zu wissen:
Covid-19 ist bereits in der Reisekranken-Versicherung abgesichert
Erkranken Sie während der Reise an Covid-19, sind Sie im Rahmen der ERGO Reisekranken-Versicherung abgesichert und falls sie
transportfähig sind, werden Sie mit dem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an Ihren Heimatort zurückgebracht.
Bitte beachten Sie, dass die ERGO Krankenversicherung nicht leistet, wenn Sie in eine Destination reisen, für die (weiterhin) eine
Reisewarnung besteht. Dies gilt auch bei Corona-bedingtem Ein- und Ausreiseverbot, Aufenthaltseinschränkungen, behördlichen
Quarantäne-Maßnahmen sowie der Angst vor einer möglichen Erkrankung oder bei sonstigen Reisebeschränkungen.
Quelle: ERGO Reiseversicherung