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ERGO Zusatzschutz Covid-19 Ergänzung zur Reiserücktritt Einmal- und Jahresversicherung
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Covid-19 Zusatz zu neuen und bestehenden ERGO
Reiseversicherungen.
Beim Kauf einer neuen Versicherung ist das Angebot bereits im Versicherungsrechner integriert.
(hier
klicken) |
Die ERGO bietet mit diesem
Ergänzungsschutz ein sinnvolles Zusatzprodukt zu Ihrer bereits
gebuchten oder neu zu kaufenden ERGO Reiseversicherung an.
Bei einer Corona-Erkrankung,
Quarantäne oder Reisewarnung wegen Covid-19 wird dies damit als versicherter Stornogrund bei
Reiserücktritt anerkannt.
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Was Sie über die ERGO
Zusatzversicherung Covid-19 Schutz wissen sollten:
Warum ist dieser ERGO Covid-19 Zusatzschutz wichtig für Ihre Rücktrittversicherung?
Mit dem Zusatzschutz können Sie den Stornoschutz bei Quarantäne,
Reisewarnung und Erkrankung an Covid-19 wieder in den Versicherungsschutz mit aufnehmen.
Die Krankheit Covid-19 wurde durch die WHO als Pandemie eingestuft. Das bedeutet, dass bei
Storno einer gebuchten Reise wegen dieser Erkrankung der Reiserücktrittsschutz nicht greift, da
in den Bedingungen der ERGO Pandemien als versichertes
Risiko ausgeschlossen sind. Daher ist diese
Corona-Zusatzversicherung wichtig, wenn sie dieses Risiko absichern
möchten.
Für wen eignet sich die Covid-19 Zusatzversicherung der ERGO Reiseversicherung?
Für alle Personen, die zusammen verreisen, unabhängig vom Alter oder Verwandtschaft.
Welche Voraussetzungen gelten für den Abschluß der Covid-19 Ergänzungsversicherung?
Der Covid-19 Zusatzschutz ist nur in Verbindung mit einer
bestehenden oder neu gekauften ERGO Reiseversicherung mit Reiserücktritt- oder Reiseabbruch-Bestandteilen möglich.
Ein Abschluß als Alleinversicherung oder zusammen mit einem Reiseschutz einer anderen Versicherungsgesellschaft ist nicht gültig.
Kann der Corona Zusatzschutz auch zur Auslandsreisekrankenversicherung zugekauft werden?
Zu einer bestehenden Reisekrankenversicherung ist kein Abschluß
der Covid-19 Versicherung möglich/nötig, weil im Krankenschutz
bereits für eine unerwartete schwere Erkrankungen
Versicherungsschutz besteht..
Was ist für
bestehende Jahres-Reiseversicherungen zu beachten im Bezug auf die Covid-19 Zusatzversicherung?
Was ist
beim Kauf einer neuen Jahres-Reiseversicherungen zu beachten im Bezug auf die Covid-19 Zusatzversicherung?
Sie können im
Jahresschutz-Buchungsrechner hier auf der Seite selbst entscheiden, ob sie den Coronaschutz mit
aufnehmen wollen. Für 17 Euro im Jahr bei Jahresschutz mit Selbstbehalt bzw.
19 Euro im Jahr bei "ohne Selbstbeteiligung"
erhalten Sie den Corona Schutz, der die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erweitert.
Für welche Reiseregionen gilt der Covid-19 Schutz?
Der Corona Reiseschutz der ERGO ist für Reisen weltweit gültig.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme richtet sich nach der Haupt-Versicherung
ihres ERGO Reiseschutzes zu dem die Zusatzversicherung dazu gekauft wurde.
Was ist zu beachten bei Tarifen mit Selbstbehalt?
Wenn Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt gekauft haben,
dann muss auch der Zusatzschutz mit Selbstbehalt lauten. Ist ihre bestehende Versicherung ohne Selbstbeteiligung, dann schließen Sie
hier auch den Tarif ohne Selbstbeteiligung ab.
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Zu welchen Versicherungen ist der Covid-19 Zusatzschutz zubuchbar?
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Die Prämien:
13,- Euro pro Abschluß mit Selbstbeteiligung
15,- Euro pro Abschluß ohne Selbstbehalt.
Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?

Die ERGO ist Marktführer in Deutschland
bei Reiseschutz weltweit
Sie möchten eine Absicherung von Covid-19 in der Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruch-Versicherung? Die
Versicherungsbedingungen der ERGO schließen im Reiserücktrittsschutz und bei Reiseabbruch Pandemien als
anerkannten Versicherungsgrund aus. Da Covid-19 als Pandemie gilt, wären Sie im Falle einer Erkrankung daran nicht versichert bei den
Stornokosten. Dies ändert dieser Zusatzschutz!
Sie können die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 zu jeder ERGO Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung
abschließen. Die Ergänzungsversicherung schließt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis in den Versicherungsschutz ein,
wenn der Versicherte oder eine Risikoperson hiervon betroffen ist. Als Leistungsnachweis reicht ein positives Testergebnis zum
Zeitpunkt der Stornierung aus.
NEU:
Versicherungsschutz besteht in der Stornokosten- und/oder
Reiseabbruch-Versicherung der Hauptversicherung bei:
Persönlicher und individuell angeordneter
Quarantänemaßnahme, wenn ein
Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug
aufgrund erhöhter Temperatur.
Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise
aufgrund erhöhter Temperatur.
Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter
oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und
individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, Erstattung
zusätzlicher Unterkunftskosten bis € 1.000,- pro Person.
NEU: Versicherungsschutz besteht auch bei Reisewarnung
aufgrund Covid-19
Somit gewährt der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 auch dann
Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine
Reisewarnung wegen Covid-19 vorliegt
Versicherung für eine Reise
Buchbar ist die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 in Kombination zu einer Reiserücktritts-Versicherung oder einem RundumSorglos-Paket
der ERGO Reiseversicherung (bei Neuabschluss oder bis 30 Tage vor Abreise für eine bereits abgeschlossene Einmal-Versicherung).
Die Prämien sind 13,- Euro mit Selbstbeteiligung (SB) und 15,- Euro ohne Selbstbehalt.
Die Tarife sind hier online buchbar und gelten pro Buchung bis max. 9 Personen.
Bei Neuabschlüssen finden Sie das Angebot bereits im Tarifrechner
integriert. Für bereits bestehenden ERGO Reiseschutz nutzen Sie
die Links zum Covid-19 Zusatzschutz auf dieser Seite.
Beispiel Ergänzungstarif mit Selbstbeteiligung:
1) Familie mit 3 Personen: Gesamtprämie Ergänzungstarif = 13,- Euro
2) Reisegruppe mit 6 Personen: Gesamtprämie Ergänzungstarif = 13,- Euro
Sie haben bereits eine Jahres-Versicherung?
Auch dann kann die Einmal-Ergänzungs-Versicherung für jede Reise jeweils neu dazu
gebucht werden. Dies ist auch bei bereits bestehender Reisebuchung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich.
Hier den Covid-19 Zusatzschutz der ERGO kaufen
Neuabschluß einer Reiseversicherung für mehrere Reisen im Jahr
Schließen Sie eine neue Jahres-Versicherung (Jahres-Reiserücktritts-Versicherung oder RundumSorglos-Jahresschutz) ab, können
Sie die
Jahres-Ergänzungs-Versicherung Covid-19 für 17,- Euro mit Selbstbeteiligung und für
19,- Euro ohne Selbstbeteiligung mit dazu abschließen.
Hier den Covid-19 Zusatzschutz im
Jahresreiseschutz der ERGO kaufen
Gut zu wissen:
Covid-19 ist bereits in der Reisekranken-Versicherung abgesichert
Erkranken Sie während der Reise an Covid-19, sind Sie im Rahmen der ERGO Reisekranken-Versicherung abgesichert und falls sie
transportfähig sind, werden Sie mit dem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an Ihren Heimatort zurückgebracht.
Bitte beachten Sie, dass die ERGO Krankenversicherung nicht leistet, wenn
Sie in eine Destination reisen, für die (weiterhin) eine
Reisewarnung besteht. Dies gilt auch bei Corona-bedingtem Ein- und Ausreiseverbot, Aufenthaltseinschränkungen, behördlichen
Quarantäne-Maßnahmen sowie der Angst vor einer möglichen Erkrankung oder bei sonstigen Reisebeschränkungen.
Quelle: ERGO Reiseversicherung
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