Welche Versicherungen sind enthalten?
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Reisegepäckversicherung
Geografischer Geltungsbereich?
Europaweit und Weltweit
Selbstbeteiligung?
Es werden Tarife ohne Selbstbehalt und Tarife mit Selbstbehalt angeboten.
Im Tarif ohne Selbstbehalt werden altersabhängige Prämien angeboten.
Bei Auswahl der Tarifs mit Selbstbeteiligung sind folgende Selbstbehalte
im Schadenfall zu zahlen: Bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch je
Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens
jedoch 25 € je Person;
Reisekranken-Versicherung: € 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten
Reisegepäck-Versicherung: € 100,- je versicherten Fall
Versicherungsschutz Zeitraum?
Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer
längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den ersten
45 Tagen der Reise. Dies gilt nicht für die Stornokosten- und die
Reiseabbruch-Versicherung: In der Stornokosten-Versicherung besteht
Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruch-Versicherung
haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal
jedoch ein Jahr.
Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz
nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht
gekündigt wurde.
Abschlussfrist:
Sie sollten den Rundumsorglos Reiseschutz mit
Reiserücktrittsversicherung sofort bei Buchung der Reise
abschließen, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem
Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn
können sie am Buchungstag, spätestens innerhalb der folgenden drei
Werktage die Reiseversicherung kaufen.
Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages entspricht dem Zeitraum vom Abschluss der
Versicherung bis zum Ende der versicherten Reise. Sie müssen den Vertrag
nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.
Familie / Paar?
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. Paare sind 2 Erwachsene. Bei Reisepreis
ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.
Objekt?
Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte
Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis
mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert.
Versicherte Gründe bei Reiserücktritt / Reiseabbruch?
Unter anderem
- Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung
einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss
keine ärztliche Behandlung erfolgte.
- Schwere Unfallverletzung.
- Tod.
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
- Schwangerschaft.
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
- Krankheit, Unfall, Tod eines zur Reise angemeldeten Hundes.
Versicherungsunterlagen?
Nach Abschluß des ERGO RundumSorglos-Pakets über den Link des
Online-Rechners erhalten Sie eine E-Mail mit allen benötigten
Versicherungsdokumenten als PDF. Darin finden Sie die
Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und die
Produktinformationen.
Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die ERGO Reiseversicherung per SEPA Lastschrift oder mit
Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkarten wird Mastercard, Visa
und American Express akzeptiert. Die Zahlung mit PayPal ist
ebenfalls möglich.
Wichtig zu wissen:
Beispiele nicht versicherter Stornogründe:
Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden
Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln
grassieren), ersetzt die ERGO die Stornokosten nicht.
Beispiele nicht versicherter Reiseabbruchgründe:
Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt
auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen,
können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet
werden.
Beispiele nicht versicherter Gründe bei der Krankenversicherung:
So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt
wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden
müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen
reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten
Grades verstorben ist.
Beispiele nicht versicherter Gründe bei der Gepäckversicherung:
Beispielsweise der Verlust von Bargeld ist nicht versichert.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?