Home |
Impressum |
Datenschutz
|
ERGO Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Schutz
|
Die Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch als Einmal-Reiseschutz
|
Die Reiserücktrittsversicherung ist kombiniert mit einer Reiseabbruchversicherung. ERGO Reiseschutz für
Ihre Urlaubsreisen weltweit. Auch Kurzreisen und Geschäftsreisen sind damit versicherbar.
Diese Reiserücktrittsversicherung gilt für eine Reise und versichert Reisen bis zu 20.000 Euro.
|
Das sind die Leistungen bei Reiserücktritt:
Versicherte Leistungen sind u.a.:
- Stornierung: Die ERGO Stornokostenversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem
versicherten Grund stornieren müssen.
- Verspäteter Reiseantritt: Die Stornokostenversicherung erstattet die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten
Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
- Die ERGO erstattet Ihnen die zusätzlichen Reisekosten bis € 500,- , wenn Ihr Auto maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen
einer Panne oder Unfall fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
- Inklusive Assistance-Leistungen: Informiert Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
Das sind die Leistungen bei Reiseabbruch:
Versicherte Leistungen sind u.a.:
- Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
- Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls
oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
-
Erstattung nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten bis € 500,– pro versicherter Person bei Panne bzw. Unfall des Kfz während der Reise.
- Inklusive Assistance-Leistung: Die ERGO organisiert Ihre außerplanmäßige Rückreise.
Tipp: ohne Selbstbeteiligung auswählen
|
Die telefonische Stornoberatung hilft Ihnen weiter...
|
Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lässt die ERGO Sie nicht allein. Die telefonische Stornoberatung gibt Ihnen
hierbei die richtige Empfehlung!Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Ihre
Reise ist aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet?
Fragen Sie die Experten der ERGO Storno-Hotline um Rat.
|
Was kostet die ERGO Reiserücktrittsversicherung?
Achtung! Hohe Reisepreise ab 3000,- € je Person versichern Sie über
diesen speziellen Antragsrechner.
Sie finden darin die Angebote, die über die Prämiengrenze von 200 Euro je Person für eine Reise hinaus gehen.
Quelle: ERGO Reiseversicherung
Was Sie noch über die ERGO Reiserücktritt + Reiseabbruch Reiseversicherung wissen sollten:
|
Welche Versicherungen sind enthalten?
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Geografischer Geltungsbereich?
Weltweit
Selbstbeteiligung?
Es werden Tarife ohne Selbstbehalt und Tarife mit Selbstbehalt angeboten. Tarife ohne Selbstbehalt enthalten altersabhängige Prämien.
Bei Auswahl der Tarifs mit Selbstbeteiligung sind folgende Selbstbehalte im Schadenfall zu zahlen: je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen
Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Versicherungsschutz Zeitraum?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung
mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Er endet mit dem Antritt
Ihrer versicherten Reise.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiseabbruch-Versicherung
mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt der
Reise. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihre Reise beendet haben.
Abschlussfrist:
Sie sollten die Reiserücktrittsversicherung sofort bei Buchung der Reise abschließen, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem
Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können sie am Buchungstag, spätestens innerhalb der folgenden drei
Werktage die Reiseversicherung kaufen.
Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages entspricht dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Ende der versicherten Reise. Sie müssen den Vertrag
nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.
Familie / Paar?
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. Paare sind 2 Erwachsene. Bei Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.
Objekt?
Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte
Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert.
Versicherte Gründe?
Unter anderem
- Unerwartete schwere Erkrankung (auch Covid-19) sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten
sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte.
- Schwere Unfallverletzung.
- Tod.
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
- Schwangerschaft.
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
- Krankheit, Unfall, Tod eines zur Reise angemeldeten Hundes.
Versicherungsunterlagen?
Nach Abschluß des ERGO Reiseversicherung über den Link des Online-Rechners erhalten Sie eine E-Mail mit allen benötigten
Versicherungsdokumenten als PDF. Darin finden Sie die Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen.
Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die Reiseversicherung per SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkarten wird Mastercard, Visa
und American Express akzeptiert. Die Zahlung mit PayPal ist ebenfalls möglich.
Wichtig zu wissen:
Nicht versicherte Stornogründe:
In der Stornokosten- und der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie aus Angst vor einem Terroranschlag Ihre
Reise nicht antreten oder abbrechen.
Ebenfalls keinen Versicherungsschutz haben Sie z.B. für die Gebühren zur Erteilung eines Visums.
Nicht versicherte Reiseabbruchgründe
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung
zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Die ERGO ist Marktführer in Deutschland
bei Reiseschutz weltweit
|
|
Die Reiserücktrittsversicherung - Schutz vor Stornokosten bei Reiserücktritt
Welche Gründe können beispielsweise zu einer versicherten Reisestornierung führen?
Eine unvorhergesehene Krankheit ist einer der häufigsten Gründe für die Absage des Urlaubs. Da das Risiko wegen Krankheit nicht
reisen zu können bei Kindern und älteren Menschen höher ist, sollten gerade Familien und Senioren an einen ausreichenden Reiseschutz denken.
Außerdem gilt die Regel: Je teurer eine Reise, desto sinnvoller ist die Absicherung dieser Reise gegen mögliche Stornokosten.
Voraussetzung für ein versichertes Ereignis bei Reiserücktritt ist immer, dass es dem Versicherten nicht zuzumuten ist, die Reise anzutreten.
Das kann auch dadurch passieren, wenn einer Ihrer nahen Angehörigen davon betroffen ist. Das gilt nicht nur für
mitreisende Personen, sondern auch für erkrankte Angehörige, die gepflegt werden müssen. Wenn dadurch Ihre Anwesenheit am Wohnort
oder Pflegeort des Angehörigen benötigt wird, dann ist dies ein versicherter Grund für den Rücktritt von der Reise. Bei einem
Todesfall in der Familie etwa sind die Gedanken an einen sorgenfreien Urlaub schnell dahin. Auch ein solcher
Rücktrittsgrund wird von der Versicherung anerkannt.
Ähnlich verhält es sich bei einem Brand oder einem Einbruch in die Wohnung kurz vor Reiseantritt. Auch das kann
ihre Urlaubspläne durchkreuzen. Insbesondere dann, wenn es sich um schwere Schäden handelt, stellt dies einen wichtigen Grund dar.
Aber auch bei Ereignissen, die Ihre Anwesenheit erforderlich machen, wie beispielsweise zur Feststellung des Schadens. Der
Grund der zum Rücktritt führt, darf bei der Reisebuchung noch nicht bekannt gewesen sein, oder es darf nicht damit
zu rechnen gewesen sein, das dieses Ereignis eintritt.
Wenn ein solcher unvorhersehbarer Grund vorliegt und er in den Versicherungsbedingungen als versichertes Ereignis nachzulesen ist,
dann wird auch durch die Reiseversicherung gezahlt und sie können mit einer Kostenerstattung durch die Reiserücktrittsversicherung rechnen.
Wie hilft die ERGO Stornoberatung?
Die ERGO Reiseversicherung bietet zusätzlich zu den üblichen Versicherungsleistungen einen kostenlosen medizinischen Beratungsservice an.
Dieser Service soll erkrankten Urlaubern bei der Entscheidung helfen, ob sie die Reise sofort stornieren sollen, oder ob sich ihr Zustand
bis zum Reiseantritt noch bessert und sie doch in den Urlaub reisen können. Erfahrene Reisemediziner sprechen dabei eine Empfehlung aus.
Muss die Reise später doch storniert werden, weil sich der Gesundheitszustand nicht gebessert hat, trägt die ERGO die höheren Kosten.
Wann sollte die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?
Wenn eine Familie beispielsweise im Januar eine Reise gebucht hat, und dieser Urlaub im Juli beginnt, dann deckt ein optimaler Reiserücktritt
Versicherungsschutz den Zeitraum Januar (Buchungszeitpunkt) bis Juli (Beginn der Reise) ab.
Würde die Reiseversicherung erst im April abgeschlossen, dann wäre die Zeit bis zum April nicht versichert und mögliche Unfälle oder
andere Ereignisse vor diesem Datum wären nicht abgesichert. Als Grundsatz gilt, je näher die Reiserücktrittsversicherung am Reisebuchungsdatum
gekauft wird, umso länger genießen Sie den Versicherungsschutz für Ihre Reise.
Die Jahresversicherung als clevere Versicherungslösung.
Wird die Reiserücktrittsversicherung für ein Jahr abgeschlossen, dann gilt sie für beliebig viele Reisen in dem Jahr.
Damit ersparen Sie sich das Thema der verpassten Abschlussfristen, da Sie beim
Abschluß einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung automatisch für alle Reisen abgesichert sind, die in der Laufzeit dieses Vertrages
liegen. So versäumen Sie keine Fristen für den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung und sind immer gegen Stornokosten abgesichert.
Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt oder ohne Selbstbehalt?
Wer besonders günstige Tarife bevorzugt, der kann die Rücktrittsversicherungen auswählen, die eine Selbstbeteiligung enthalten. Zu beachten ist jedoch,
dass diese Selbstbeteiligung bei einem eintretenden Versicherungsfall bis zu 20 % der entstehenden Kosten betragen können. Ein Beispiel
zeigt, welche Erstattung Sie im Stornofall erwarten könnten. Sind zum Beispiel Stornokosten von 3000 Euro entstanden, die durch den
Versicherer erstattet werden könnten, wird 20% als Selbstbehalt abgezogen, also 600 Euro und sie erhalten 2400,- Euro als Entschädigung erstattet.
Das zeigt, das man sich bereits vorher Gedanken machen sollte, ob ein Reiseschutz mit Selbstbehalt oder doch besser eine Reiseversicherung
ohne eine Selbstbeteiligung geeignet ist und abzuwägen ist, welcher Schutz ein optimaleres Kosten-Nutzen Verhältnis aufweist.
Erweiterter Reiseschutz
für Bus und Bahn
Das ERGO RundumSorglos Versicherungspaket
>> hier mehr lesen
|
|
Erweiterter Reiseschutz für Schiffsreisen
Das ERGO RundumSorglos Versicherungspaket
>> hier mehr lesen
|
|
|
|
|