Welche Versicherungen sind enthalten?
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Geografischer Geltungsbereich?
Weltweit
Selbstbeteiligung?
Es werden Tarife ohne Selbstbehalt und Tarife mit Selbstbehalt angeboten. Tarife ohne Selbstbehalt enthalten altersabhängige Prämien.
Bei Auswahl der Tarifs mit Selbstbeteiligung sind folgende Selbstbehalte im Schadenfall zu zahlen: je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen
Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Versicherungsschutz Zeitraum?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Er endet mit dem Antritt
Ihrer versicherten Reise.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiseabbruch-Versicherung mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt der
Reise. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihre Reise beendet haben.
Abschlussfrist:
Sie sollten die Reiserücktrittsversicherung sofort bei Buchung der Reise abschließen, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem
Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können sie am Buchungstag, spätestens innerhalb der folgenden drei
Werktage die Reiseversicherung kaufen.
Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages entspricht dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Ende der versicherten Reise. Sie müssen den Vertrag
nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.
Familie / Paar?
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. Paare sind 2 Erwachsene. Bei Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.
Versicherungsunterlagen?
Nach Abschluß des ERGO Schiffsreise-Reiseversicherung über den Online-Rechner erhalten Sie eine E-Mail mit allen benötigten
Versicherungsdokumenten als PDF. Darin finden Sie die Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen.
Versicherte Gründe?
Unter anderem
- Unerwartete schwere Erkrankung (auch Covid-19) sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten
sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte.
- Schwere Unfallverletzung.
- Tod.
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
- Schwangerschaft.
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
- Krankheit, Unfall, Tod eines zur Reise angemeldeten Hundes
Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die Reiseversicherung per SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkarten wird Mastercard, Visa
und American Express akzeptiert. Die Zahlung mit PayPal ist ebenfalls möglich.
Wichtig zu wissen:
Nicht versicherte Stornogründe:
In der Stornokosten- und der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie aus Angst vor einem Terroranschlag Ihre
Reise nicht antreten oder abbrechen.
Ebenfalls keinen Versicherungsschutz haben Sie z.B. für die Gebühren zur Erteilung eines Visums.
Nicht versicherte Reiseabbruchgründe
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung
zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns
nicht erstattet werden.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Tipps für die Auswahl einer Reiserücktrittsversicherung:
- Wenn Sie lange im Voraus den Urlaub gebucht haben, mit Kindern reisen oder die Reise sehr teuer war, dann schließen Sie
zeitnah zur Reisebuchung eine Reiserücktrittsversicherung ab, diese schützt Sie vor den Stornokosten bei einer Reiseabsage.
- Die Reiseversicherung gilt, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, aber auch, wenn Sie individuell ihre Reise zusammengestellt haben.
Wichtig ist, dass der gesamten Reisepreis, auch der von Einzelbausteinen, mit abgesichert ist.
- Nicht in allen Fällen werden auch die Stornokosten vom Versicherungsunternehmen übernommen.
Manche Rücktrittsgründe sind nicht in den Leistungen der Reiseversicherung enthalten. Prüfen Sie daher genau, bei welchen Rücktrittsgründen die Stornokosten
übernommen werden.
Unter anderem sind dies: schwere Erkrankungen, ein Todesfall in der Familie, Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft oder der Verlust des Arbeitsplatzes.
Auch eine Reisestornierung durch die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nach Arbeitslosigkeit oder ein Rücktritt wegen erheblichem
Schaden am Eigentum ist versichert.
- Nicht nur die Reisenden selbst, sondern auch die so genannten Risikoperson sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Die Risikoperson ist jemand, der einen Versicherungsfall auslösen kann - hier im Reiserücktrittsschutz also jemand, der
den oder die Reisenden durch eingetretene Umstände oder Ereignisse daran hindern kann, die Reise anzutreten.
Zu den Risikopersonen zählen unter anderem nahe Angehörige, auch dann, wenn diese nicht mit verreisen.
- Für Familienreisen gibt es spezielle Familientarife – diese sind meist günstiger und gelten sogar auch für unverheiratete Paare.
- Wer mehrmals im Jahr verreist oder teure Reisen bucht, für den lohnt sich in aller Regel eine Jahresreiseversicherung.
Die
ERGO RundumSorglos Jahresversicherung gilt auch für Ihre Schiffsreisen.
Beachten Sie bitte, dass nicht jeder vermeintlich wichtige Rücktrittsgrund auch durch die Versicherung gezahlt wird. Diese folgenden Beispiele
sind unter anderem nicht abgedeckt durch die Stornokostenabsicherung: Eine Stornierung, weil Sie beispielsweise Angst vor einem Terroranschlag
haben, sich von Ihrem Partner getrennt haben oder Ihr Chef Ihnen keinen Urlaub bewilligt.
Dies gilt auch in dem Fall, wenn Sie wegen eines Staus auf der Autobahn den Flieger verpassen.
Erweiterter Reiseschutz
für Bus und Bahn
Das ERGO RundumSorglos Versicherungspaket
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Erweiterter Reiseschutz für Schiffsreisen
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